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Mahngebühren in der Schweiz — Muss ich zahlen?

“1. Mahnung: CHF 0.– / 2. Mahnung: CHF 15.– / 3. Mahnung: CHF 30.–” — solche Staffelungen kennen viele. Doch haben Mahngebühren in der Schweiz überhaupt eine gesetzliche Grundlage?

Keine gesetzliche Grundlage für Mahngebühren

Das Schweizer Obligationenrecht kennt keine gesetzliche Grundlage für Mahngebühren. Eine Mahnung ist lediglich die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Forderung zu begleichen. Die Kosten für den Versand einer Mahnung (Brief, Porto) sind Aufwendungen des Gläubigers — nicht des Schuldners.

Wann sind Mahngebühren geschuldet?

Mahngebühren können nur geschuldet sein, wenn:

  • Vertragliche Vereinbarung: Im Vertrag oder in den AGB wurde ausdrücklich festgehalten, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren anfallen.
  • Angemessene Höhe: Die vereinbarte Mahngebühr muss angemessen sein. Überhöhte Mahngebühren können als unzulässige Konventionalstrafe angefochten werden.

Ohne vertragliche Grundlage gibt es keinen Anspruch auf Mahngebühren.

Abgrenzung: Mahngebühr vs. Verzugszins

Nicht zu verwechseln mit Mahngebühren ist der Verzugszins. Dieser ist gesetzlich geregelt: Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Schuldner gemäss Art. 104 OR einen Verzugszins von 5% pro Jahr (sofern nicht vertraglich anders vereinbart).

Mahngebühr

Nur bei vertraglicher Vereinbarung

Verzugszins

Gesetzlich geschuldet (Art. 104 OR), 5% p.a.

AGB-Klauseln zu Mahngebühren

Viele Unternehmen verankern Mahngebühren in ihren AGB. Ob diese Klauseln gültig sind, hängt davon ab:

  • Wurden die AGB dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht?
  • Sind die Klauseln ungewöhnlich? (Ungewöhnlichkeitsregel: Was der Kunde nicht erwarten musste, gilt nicht.)
  • Ist die Höhe der Mahngebühr angemessen?

In der Praxis werden Mahngebühren von CHF 20.– bis CHF 30.– pro Mahnung häufig als noch vertretbar angesehen, sofern eine vertragliche Grundlage besteht.

Was tun bei unberechtigten Mahngebühren?

  • Prüfen Sie, ob im Vertrag oder in den AGB Mahngebühren vereinbart wurden.
  • Falls nicht: Bestreiten Sie die Mahngebühren schriftlich und zahlen Sie nur die Grundforderung plus allfälligen Verzugszins.
  • Falls ein Inkassobüro Mahngebühren geltend macht: Fordern Sie den Nachweis der vertraglichen Grundlage.

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