“1. Mahnung: CHF 0.– / 2. Mahnung: CHF 15.– / 3. Mahnung: CHF 30.–” — solche Staffelungen kennen viele. Doch haben Mahngebühren in der Schweiz überhaupt eine gesetzliche Grundlage?
Das Schweizer Obligationenrecht kennt keine gesetzliche Grundlage für Mahngebühren. Eine Mahnung ist lediglich die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Forderung zu begleichen. Die Kosten für den Versand einer Mahnung (Brief, Porto) sind Aufwendungen des Gläubigers — nicht des Schuldners.
Mahngebühren können nur geschuldet sein, wenn:
Ohne vertragliche Grundlage gibt es keinen Anspruch auf Mahngebühren.
Nicht zu verwechseln mit Mahngebühren ist der Verzugszins. Dieser ist gesetzlich geregelt: Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Schuldner gemäss Art. 104 OR einen Verzugszins von 5% pro Jahr (sofern nicht vertraglich anders vereinbart).
Mahngebühr
Nur bei vertraglicher Vereinbarung
Verzugszins
Gesetzlich geschuldet (Art. 104 OR), 5% p.a.
Viele Unternehmen verankern Mahngebühren in ihren AGB. Ob diese Klauseln gültig sind, hängt davon ab:
In der Praxis werden Mahngebühren von CHF 20.– bis CHF 30.– pro Mahnung häufig als noch vertretbar angesehen, sofern eine vertragliche Grundlage besteht.
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