Sie haben den Vertrag nicht mehr? Die AGB finden Sie meist auf der Website des Gläubigers unter «AGB» oder «Rechtliches». Alternativ können Sie beim Gläubiger eine Kopie Ihres Vertrags verlangen — das ist Ihr Recht (Art. 8 ZGB).
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Prüfung erfolgt nach:

«Ein guter Freund hat ein Inkasso-Schreiben erhalten und aus Angst sofort alles bezahlt. Als wir das Schreiben danach genauer angeschaut haben, stellte sich heraus: Über CHF 300 an Gebühren waren gar nicht geschuldet. Das fand ich nicht fair. Dieses Tool habe ich gebaut, damit niemand mehr blindlings zahlt, sondern in 60 Sekunden weiss, was berechtigt ist und was nicht.»
David Bretscher, Gründer
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Disclaimer: Dieses Tool bietet keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Schuldenberatungsstelle oder einen Anwalt.