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Inkassokosten in der Schweiz — was ist geschuldet, was nicht?

Inkassobüros stellen oft hohe Zusatzkosten in Rechnung. Doch welche davon müssen Sie tatsächlich bezahlen? Hier erfahren Sie, was ein Inkasso kosten darf, was nicht — und welche Alternativen es gibt.

Was kostet ein Inkassoschreiben?

Für Sie als Schuldner: grundsätzlich nichts. Das Inkassobüro wird vom Gläubiger beauftragt und bezahlt. Die Kosten des Inkassobüros sind Kosten des Gläubigers — nicht Ihre.

Gemäss Art. 27 Abs. 3 SchKG trägt der Gläubiger die Kosten der Betreibung im Voraus. Zusätzliche Gebühren wie Bearbeitungskosten, Dossiergebühren oder Inkassoprovisionen dürfen nicht einfach auf den Schuldner abgewälzt werden.

“Die Kosten der Betreibung hat der Gläubiger vorzuschiessen.” — Art. 27 Abs. 3 SchKG

Mehr erfahren: Inkassokosten nicht geschuldet →

Was darf Inkasso nicht?

Inkassobüros sind private Unternehmen ohne hoheitliche Befugnisse. Folgendes dürfen sie nicht:

  • Kosten auf den Schuldner abwälzen: Inkassokosten, Bearbeitungsgebühren und Dossierkosten sind grundsätzlich nicht geschuldet.
  • Mehr als 5 % Verzugszins verlangen: Ohne vertragliche Vereinbarung beträgt der Verzugszins maximal 5 % pro Jahr (Art. 104 OR).
  • Einschüchtern oder drohen: Drohungen mit Betreibung sind zwar erlaubt, aber Einschüchterung, Belästigung oder falsche Behauptungen sind unzulässig.
  • Informationen an Dritte weitergeben: Das Inkassobüro darf Ihren Arbeitgeber, Vermieter oder Nachbarn nicht über die Schuld informieren.

Was ist günstiger — Inkasso oder Anwalt?

Wenn Sie ein Inkasso-Schreiben erhalten haben und die Forderung prüfen lassen möchten, gibt es verschiedene Optionen:

OptionKostenDauer
inkassopruefen.chCHF 2960 Sekunden
ReklamationszentraleCHF 89Tage
KonsumentenschutzCHF 80–120 / JahrMitgliedschaft nötig
AnwaltCHF 200–400+Tage bis Wochen
SchuldenberatungKostenlosWochen Wartezeit

Welche Nachteile hat Inkasso?

Wird eine Forderung nicht beglichen und der Gläubiger leitet eine Betreibung ein, kann das spürbare Folgen haben:

  • Betreibungseintrag: Der Eintrag im Betreibungsregister bleibt 5 Jahre sichtbar.
  • Wohnungssuche: Vermieter verlangen häufig einen Betreibungsregisterauszug. Ein Eintrag kann die Wohnungssuche erschweren.
  • Kreditwürdigkeit: Banken und Leasingfirmen prüfen das Betreibungsregister vor einer Kreditvergabe.
  • Stress und Belastung: Inkasso-Schreiben und Betreibungen sind für viele Betroffene eine erhebliche psychische Belastung.

Umso wichtiger ist es, berechtigte Forderungen zu begleichen — und unberechtigte Kosten konsequent zu bestreiten.

Mehr erfahren: Betreibungseintrag löschen →

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