Inkassobüros stellen oft hohe Zusatzkosten in Rechnung. Doch welche davon müssen Sie tatsächlich bezahlen? Hier erfahren Sie, was ein Inkasso kosten darf, was nicht — und welche Alternativen es gibt.
Für Sie als Schuldner: grundsätzlich nichts. Das Inkassobüro wird vom Gläubiger beauftragt und bezahlt. Die Kosten des Inkassobüros sind Kosten des Gläubigers — nicht Ihre.
Gemäss Art. 27 Abs. 3 SchKG trägt der Gläubiger die Kosten der Betreibung im Voraus. Zusätzliche Gebühren wie Bearbeitungskosten, Dossiergebühren oder Inkassoprovisionen dürfen nicht einfach auf den Schuldner abgewälzt werden.
“Die Kosten der Betreibung hat der Gläubiger vorzuschiessen.” — Art. 27 Abs. 3 SchKG
Inkassobüros sind private Unternehmen ohne hoheitliche Befugnisse. Folgendes dürfen sie nicht:
Wenn Sie ein Inkasso-Schreiben erhalten haben und die Forderung prüfen lassen möchten, gibt es verschiedene Optionen:
| Option | Kosten | Dauer |
|---|---|---|
| inkassopruefen.ch | CHF 29 | 60 Sekunden |
| Reklamationszentrale | CHF 89 | Tage |
| Konsumentenschutz | CHF 80–120 / Jahr | Mitgliedschaft nötig |
| Anwalt | CHF 200–400+ | Tage bis Wochen |
| Schuldenberatung | Kostenlos | Wochen Wartezeit |
Wird eine Forderung nicht beglichen und der Gläubiger leitet eine Betreibung ein, kann das spürbare Folgen haben:
Umso wichtiger ist es, berechtigte Forderungen zu begleichen — und unberechtigte Kosten konsequent zu bestreiten.
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