Ein Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt kann erschreckend wirken. Doch Sie haben ein einfaches und kostenloses Mittel, um die Betreibung zu stoppen: den Rechtsvorschlag.
Ein Zahlungsbefehl ist ein amtliches Dokument, das Ihnen vom Betreibungsamt zugestellt wird. Er bedeutet, dass jemand eine Betreibung gegen Sie eingeleitet hat. Wichtig: Ein Zahlungsbefehl ist kein Gerichtsurteil. Er bedeutet nicht, dass die Forderung berechtigt ist. In der Schweiz kann grundsätzlich jede Person gegen jede andere Person eine Betreibung einleiten — auch für unberechtigte Forderungen.
Gemäss Art. 74 SchKG haben Sie ab Zustellung des Zahlungsbefehls 10 Tage Zeit, um Rechtsvorschlag zu erheben. Der Rechtsvorschlag hat folgende Eigenschaften:
“Will der Betriebene den Anspruch des Gläubigers bestreiten, so hat er dies dem Betreibungsbeamten innert zehn Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls zu erklären (Rechtsvorschlag).” — Art. 74 Abs. 1 SchKG
So gehen Sie vor:
Der Gläubiger muss nun seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen, wenn er die Betreibung fortsetzen will. Er hat zwei Möglichkeiten:
In vielen Fällen — besonders bei umstrittenen Inkassoforderungen — lässt der Gläubiger die Sache auf sich beruhen, weil der Aufwand eines Gerichtsverfahrens zu gross ist.
Wenn Sie die 10-Tage-Frist verpassen, kann die Betreibung fortgesetzt werden — auch wenn die Forderung gar nicht berechtigt ist. Handeln Sie daher sofort.
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