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Zahlungsbefehl erhalten — Rechtsvorschlag erheben

Ein Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt kann erschreckend wirken. Doch Sie haben ein einfaches und kostenloses Mittel, um die Betreibung zu stoppen: den Rechtsvorschlag.

Was ist ein Zahlungsbefehl?

Ein Zahlungsbefehl ist ein amtliches Dokument, das Ihnen vom Betreibungsamt zugestellt wird. Er bedeutet, dass jemand eine Betreibung gegen Sie eingeleitet hat. Wichtig: Ein Zahlungsbefehl ist kein Gerichtsurteil. Er bedeutet nicht, dass die Forderung berechtigt ist. In der Schweiz kann grundsätzlich jede Person gegen jede andere Person eine Betreibung einleiten — auch für unberechtigte Forderungen.

Die 10-Tage-Frist: Rechtsvorschlag erheben

Gemäss Art. 74 SchKG haben Sie ab Zustellung des Zahlungsbefehls 10 Tage Zeit, um Rechtsvorschlag zu erheben. Der Rechtsvorschlag hat folgende Eigenschaften:

  • Kostenlos: Der Rechtsvorschlag kostet Sie nichts.
  • Keine Begründung nötig: Sie müssen nicht erklären, warum Sie die Forderung bestreiten.
  • Stoppt die Betreibung: Mit dem Rechtsvorschlag wird das Betreibungsverfahren vorläufig gestoppt.

“Will der Betriebene den Anspruch des Gläubigers bestreiten, so hat er dies dem Betreibungsbeamten innert zehn Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls zu erklären (Rechtsvorschlag).” — Art. 74 Abs. 1 SchKG

Wie erhebe ich Rechtsvorschlag?

So gehen Sie vor:

  1. Auf dem Zahlungsbefehl ankreuzen:Auf dem Zahlungsbefehl selbst gibt es ein Feld, in dem Sie “Rechtsvorschlag” ankreuzen können. Tun Sie dies direkt bei der Zustellung.
  2. Mündlich beim Zustellbeamten: Sie können dem Zustellbeamten auch mündlich mitteilen, dass Sie Rechtsvorschlag erheben.
  3. Schriftlich beim Betreibungsamt: Falls Sie den Zahlungsbefehl per Post erhalten, können Sie den Rechtsvorschlag innert 10 Tagen schriftlich beim zuständigen Betreibungsamt einreichen.

Was passiert nach dem Rechtsvorschlag?

Der Gläubiger muss nun seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen, wenn er die Betreibung fortsetzen will. Er hat zwei Möglichkeiten:

  • Rechtsöffnung: Wenn der Gläubiger eine schriftliche Schuldanerkennung oder ein Urteil hat, kann er beim Gericht die Rechtsöffnung (Aufhebung des Rechtsvorschlags) beantragen.
  • Anerkennungsklage: Ohne Schuldanerkennung muss der Gläubiger eine ordentliche Klage einreichen.

In vielen Fällen — besonders bei umstrittenen Inkassoforderungen — lässt der Gläubiger die Sache auf sich beruhen, weil der Aufwand eines Gerichtsverfahrens zu gross ist.

Achtung: Frist nicht verpassen!

Wenn Sie die 10-Tage-Frist verpassen, kann die Betreibung fortgesetzt werden — auch wenn die Forderung gar nicht berechtigt ist. Handeln Sie daher sofort.

Haben Sie einen Zahlungsbefehl erhalten? Prüfen Sie die Forderung mit unserer KI-Analyse.

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