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Pfändung in der Schweiz — was Sie wissen müssen

Eine Pfändung ist der letzte Schritt im Betreibungsverfahren. Hier erfahren Sie, was gepfändet werden darf, was geschützt ist und wie eine Lohnpfändung funktioniert.

Was kann alles gepfändet werden?

Grundsätzlich können alle Vermögenswerte gepfändet werden, die nicht gesetzlich geschützt sind. Dazu gehören:

  • Lohn und Einkommen: Der Teil des Lohns, der über dem Existenzminimum liegt.
  • Bankguthaben: Guthaben auf Konten, soweit sie das Existenzminimum übersteigen.
  • Wertschriften: Aktien, Obligationen, Fonds und andere Wertpapiere.
  • Fahrzeuge: Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge — sofern sie nicht beruflich zwingend benötigt werden.
  • Schmuck und Wertgegenstände: Luxusgüter und wertvolle Sammlungen.
  • Steuerrückerstattungen: Guthaben aus der Steuererklärung.
  • Erbschaften: Erbanteile und Erbvorbezüge.

Was darf NICHT gepfändet werden?

Art. 92 SchKG schützt bestimmte Vermögenswerte vor der Pfändung. Diese sogenannten Kompetenzstücke sind unpfändbar:

  • Existenzminimum: Der zum Leben notwendige Betrag für Sie und Ihre Familie.
  • Hausrat: Gegenstände, die für den täglichen Gebrauch im Haushalt unentbehrlich sind (Möbel, Küchengeräte, Betten, Kleidung).
  • Persönliche Gegenstände: Religiöse Bücher, persönliche Dokumente und Familienfotos.
  • Haustiere: Tiere, die nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden.
  • Berufswerkzeuge: Werkzeuge, Geräte und Bücher, die zur Berufsausübung nötig sind.
  • AHV- und IV-Renten: Diese Leistungen sind grundsätzlich unpfändbar.
  • Guthaben der 2. Säule: Pensionskassenguthaben sind im Normalfall vor Pfändung geschützt.

Wie funktioniert eine Lohnpfändung?

Bei einer Lohnpfändung wird der Teil Ihres Lohns gepfändet, der über dem Existenzminimum (betreibungsrechtlicher Notbedarf) liegt. So läuft es ab:

  1. Berechnung des Existenzminimums:Das Betreibungsamt berechnet Ihren Notbedarf individuell. Dieser umfasst den Grundbetrag (ca. CHF 1'200 für Alleinstehende), Miete, Krankenkasse, Berufsauslagen und weitere notwendige Ausgaben.
  2. Arbeitgeber wird informiert: Ihr Arbeitgeber erhält eine Verfügung und muss den pfändbaren Lohnanteil direkt an das Betreibungsamt überweisen.
  3. Dauer: Eine Lohnpfändung dauert in der Regel 12 Monate. Danach muss der Gläubiger ein neues Fortsetzungsbegehren stellen, falls die Forderung noch nicht gedeckt ist.

Beispiel: Verdienen Sie CHF 5'500 netto und Ihr Existenzminimum beträgt CHF 4'200, können monatlich CHF 1'300 gepfändet werden.

Was passiert wenn ich eine Betreibung nicht bezahlen kann?

Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Forderung zu decken, stellt das Betreibungsamt einen Verlustschein aus. Das bedeutet:

  • Die Betreibung ist vorerst abgeschlossen, aber die Forderung besteht weiter.
  • Der Verlustschein verjährt erst nach 20 Jahren (Art. 149a SchKG).
  • Der Gläubiger kann jederzeit eine neue Pfändung verlangen, wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert.

Wenn Sie Ihre Schulden dauerhaft nicht bezahlen können, empfiehlt sich eine Schuldenberatung. Diese ist kostenlos und hilft Ihnen, eine Lösung zu finden. Adressen finden Sie unter schulden.ch.

Bevor es zur Pfändung kommt: Zahlungsbefehl kostenlos prüfen

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