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Inkasso-Schreiben erhalten — was tun?

Ein Brief von einem Inkassobüro kann beunruhigend sein. Doch keine Panik: Nicht alles, was ein Inkassounternehmen fordert, ist auch rechtlich geschuldet. Hier erfahren Sie, was Sie Schritt für Schritt tun sollten.

1. Ruhe bewahren und Schreiben prüfen

Lesen Sie das Inkasso-Schreiben sorgfältig durch. Prüfen Sie insbesondere:

  • Absender: Welches Inkassobüro schreibt Ihnen? Ist es ein seriöses Unternehmen?
  • Gläubiger: Wer ist der ursprüngliche Gläubiger? Kennen Sie die Forderung?
  • Betrag: Stimmt der geforderte Betrag mit der ursprünglichen Rechnung überein?
  • Zusatzkosten: Werden Inkassokosten, Mahngebühren oder Verzugsschaden verrechnet?

2. Ist die Forderung berechtigt?

Überlegen Sie, ob die Grundforderung tatsächlich besteht. Haben Sie die Ware oder Dienstleistung erhalten? War die Rechnung korrekt? Falls Sie die Forderung nicht kennen oder bereits bezahlt haben, fordern Sie einen Nachweis vom Inkassobüro an.

3. Inkassokosten sind oft nicht geschuldet

In der Schweiz gilt gemäss Art. 27 Abs. 3 SchKG: Die Kosten der Betreibung trägt der Gläubiger im Voraus. Inkassobüros versuchen häufig, ihre eigenen Kosten auf den Schuldner abzuwälzen. Diese sogenannten Inkassokosten sind in den meisten Fällen nicht geschuldet, sofern keine vertragliche Vereinbarung besteht.

Mehr erfahren: Inkassokosten nicht geschuldet →

4. Verjährung prüfen

Forderungen verjähren in der Schweiz nach 5 bzw. 10 Jahren (Art. 127/128 OR). Falls die Forderung bereits verjährt ist, können Sie die Einrede der Verjährung erheben. Das Inkassobüro hat dann keinen durchsetzbaren Anspruch mehr.

Mehr erfahren: Verjährungsfristen →

5. Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlag

Falls ein Zahlungsbefehl (Betreibung) eingeht, haben Sie 10 Tage Zeit, einen Rechtsvorschlag zu erheben. Damit stoppen Sie die Betreibung vorläufig. Der Rechtsvorschlag kostet nichts und muss nicht begründet werden.

Mehr erfahren: Rechtsvorschlag erheben →

6. Was Sie nicht tun sollten

  • Zahlen Sie nicht vorschnell Zusatzkosten, die Sie nicht nachvollziehen können.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen — Inkassobüros haben keine hoheitlichen Befugnisse.
  • Ignorieren Sie einen Zahlungsbefehl nicht — erheben Sie innerhalb von 10 Tagen Rechtsvorschlag.

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