Ein Brief von einem Inkassobüro kann beunruhigend sein. Doch keine Panik: Nicht alles, was ein Inkassounternehmen fordert, ist auch rechtlich geschuldet. Hier erfahren Sie, was Sie Schritt für Schritt tun sollten.
Lesen Sie das Inkasso-Schreiben sorgfältig durch. Prüfen Sie insbesondere:
Überlegen Sie, ob die Grundforderung tatsächlich besteht. Haben Sie die Ware oder Dienstleistung erhalten? War die Rechnung korrekt? Falls Sie die Forderung nicht kennen oder bereits bezahlt haben, fordern Sie einen Nachweis vom Inkassobüro an.
In der Schweiz gilt gemäss Art. 27 Abs. 3 SchKG: Die Kosten der Betreibung trägt der Gläubiger im Voraus. Inkassobüros versuchen häufig, ihre eigenen Kosten auf den Schuldner abzuwälzen. Diese sogenannten Inkassokosten sind in den meisten Fällen nicht geschuldet, sofern keine vertragliche Vereinbarung besteht.
Forderungen verjähren in der Schweiz nach 5 bzw. 10 Jahren (Art. 127/128 OR). Falls die Forderung bereits verjährt ist, können Sie die Einrede der Verjährung erheben. Das Inkassobüro hat dann keinen durchsetzbaren Anspruch mehr.
Falls ein Zahlungsbefehl (Betreibung) eingeht, haben Sie 10 Tage Zeit, einen Rechtsvorschlag zu erheben. Damit stoppen Sie die Betreibung vorläufig. Der Rechtsvorschlag kostet nichts und muss nicht begründet werden.
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